Viele Fluggäste kennen ihre Rechte bei Verspätungen nicht oder lassen sich von der Fluggesellschaft abwimmeln. Der Grund für die Argumente der Airlines ist schnell und einfach zu erkennen. Bei Flugverspätungen haben Passagiere ein Recht auf Entschädigung und diese kann bis zu 600 Euro pro Passagier betragen. Ein Passagier hat mit zahlreichen Hürden zu kämpfen, wenn er seinen berechtigten Anspruch durchsetzen möchte. Zeit, Nerven und ein finanzieller Aufwand hindern die Menschen daran, ihr Recht einzufordern. Myflyright zum Beispiel schafft Abhilfe und unterstützt Passagiere zu ihrem Recht zu kommen.
Die rechtliche Lage
Verspätungen von mehr als drei Stunden
Hin- und Rückflüge sind generell als zwei eigenständige Flüge zu betrachten. Haftbar gemacht werden kann grundsätzlich die ausführende Fluggesellschaft. Es wird nach Dauer der Verspätung und Flugstreckenlänge entschieden, ob ein Anspruch auf Rückflug, Erstattung, Entschädigung oder Unterstützung besteht. Bei mehr als drei Stunden Verspätung stehen Passagieren Entschädigungen zu. Diese liegt bei Flügen bis 1500 Kilometern bei 250 Euro. Findet der Flug innerhalb der EU statt und hat eine Entfernung von mehr als 1500 Kilometern, liegt der Betrag der Entschädigung bereits bei 400 Euro. Bei Flügen die nicht innerhalb der EU stattfinden und eine Entfernung von 1500 bis 3500 Kilometern haben, kann ein Passagier ebenfalls mit einem Betrag von 400 Euro Entschädigung rechnen. Bei einer Flugentfernung von mehr als 3500 Kilometern beträgt die Entschädigung 600 Euro.
Verspätungen von mehr als fünf Stunden
Bei Verspätungen über fünf Stunden kann ein Passagier die Erstattung des Flugpreises verlangen. Sollte ein Flug auf den nächsten Tag umgebucht werden, so muss die Airline für die Unterkunft, die Verpflegung und den Transport zu der Unterkunft aufkommen. Selbstverständlich fällt auch der Transport zum Flughafen am nächsten Tag in die Verantwortung der Fluggesellschaft. Fluggästen muss die Möglichkeit für zwei kostenfreie Telefonate, dem Verschicken eines Faxes oder zum Versenden einer E-Mail eingeräumt werden.
Die EU-Fluggastverordnung
Die EU-Fluggastverordnung gilt bei Flügen innerhalb der EU grundsätzlich und ohne Ausnahme, egal welche Airline den Flug durchführt. Auch bei Flügen, die von der EU aus starten, findet diese Verordnung ausnahmslos Anwendung. Bei Flügen in die EU gilt die EU-Fluggastverordnung jedoch nur, wenn eine Fluggastgesellschaft aus der EU den Flug durchführt.
Entschädigungen und außergewöhnliche Umstände
Airlines müssen im Falle von außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigungen zahlen. Außergewöhnliche Umstände sind per Gesetz ziemlich klar definiert. Hierzu zählen: schlechtes Wetter, angekündigte Streiks von Fluglotsen und Personal abseits der Airline, politische Krisen, Blitzschlag und Vogelschlag. Eine Verspätung wegen Personalmangels oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten des Personals verhindert eine Entschädigungszahlung nicht. Auch vereiste Tragflächen, weil das Enteisungsmittel nicht ausreichend vorhanden ist, zählen nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.
Die Ausreden der Fluggesellschaften
Airlines sind äußerst kreativ, wenn es darum geht Flugverspätungen zu erklären. Selbstverständlich ist häufig das Wetter schuld an der Verspätung. Gerne müssen auch kranke Mitarbeiter als Erklärung für die Flugverspätung herhalten. Der Grund für diese Erklärungen, die häufig nicht der Wahrheit entsprechen, liegt auf der Hand. Schlechtes Wetter und Personalmangel durch Krankheit entbinden die Airline von einer Entschädigungszahlung. Schließlich hat die Fluggesellschaft Personalmangel durch eine Grippewelle nicht zu vertreten, Personalmangel aufgrund von zu wenigen Mitarbeitern jedoch schon. Fluggäste sollten sich daher generell den Grund der Verspätung nennen lassen. Die Fluggesellschaft muss den Nachweis erbringen, dass es sich tatsächlich um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt hat.
Strategien der Airlines, um Entschädigungen zu vermeiden
Die meisten Menschen, die mit dem Flugzeug reisen, mussten vermutlich bereits mit Verspätungen leben. Der Versuch sich an die Fluggesellschaft zu wenden, scheitert häufig schon daran, dass keine Telefonnummer oder Adresse für den Kundenservice zu finden ist. Sehr beliebt bei den Airlines ist auch das Ignorieren von Beschwerden oder Forderungen für Entschädigungen oder das dauernde Verweisen an andere Stellen. Selbstverständlich in der Hoffnung, dass der Passagier über kurz oder lang entnervt aufgibt. Auch der Hinweis auf entstehende Kosten im Falle einer Klage, schreckt Passagiere ab, weitere Schritte zu unternehmen. Mit ein wenig Glück gibt der Fluggast auf oder die Verjährungsfrist ist erreicht. Die Airline hat in beiden Fällen viel Geld gespart, wenn man die Summe hochrechnet auf die Anzahl der Passagiere.
Entschädigungen bei Verspätungen durchsetzen – Ihr gutes Recht!
Der erste Schritt ist das EU-weit einheitlich gültige Formular für Fluggastbeschwerden auszufüllen und an die Fluggesellschaft zu schicken. Antwortet die Fluggesellschaft nicht innerhalb von zwei Monaten, wird eine Beschwerde an die zuständige nationale Behörde. Zuständig ist die Behörde in dem Land, in dem sich der Vorfall ereignet hat. Der nächste Schritt ist das Einschalten der Schlichtungsstelle. Dies ist die letzte außergerichtliche Möglichkeit eine Entschädigung zu erhalten. Bleibt auch dieser Versuch ergebnislos, besteht die Möglichkeit einer Klage. Da die meisten Menschen juristisch nicht sehr versiert sind, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Dieses langwierige, nervenaufreibende und teure Prozedere lässt sich vermeiden. Es gibt Unternehmen, die sich auf das Eintreiben von Entschädigungen spezialisiert haben. Sie kennen die Ansprechpartner und das Vorgehen, um das Ziel zu erreichen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch! Unternehmen wie Myflyright unterstützen Sie mit dem nötigen Know-how.